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Infos zum Musik­unterricht bei Krankheit

(Vorgaben des bayerischen Kultusministeriums, Stand 07.09.2020)

Infoblatt "Infos zum Musikunterricht bei Krankheit" hier als PDF downloaden

 

1. Nicht in der Schule? Nicht in der Arbeit? Dann auch kein Musikunterricht!

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass jemand, der nicht in die Schule oder in die Arbeit gehen kann, auch nicht zum Musikunterricht erscheint. Leider haben wir jedes Jahr wieder einige rücksichtslose Personen, die der Meinung sind, sich über die Regeln des Anstands hinweg setzen zu können. Daher hier noch einmal ausdrücklich der Appell: Wer nicht in die Schule oder Arbeit gehen kann bleibt bitte zuhause!

 

2. Akute grippeähnliche Krankheitssymptome
Bei akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockener Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Musikschulbesuch nicht erlaubt.

3. Leichte Erkältungssymptome
Bei leichten Erkältungssymptomen (leichter Schnupfen, gelegentlicher Husten) sehen die derzeitigen Corona-Vorschriften eine Unterscheidung vor. Ob der Musikschul-Unterricht erlaubt ist, richtet sich danach,

• wie alt die Schülerin/der Schüler ist und

wie hoch die Infektionszahlen vor Ort sind.

 

 

Schüler bis einschließlich 4. Klasse

Schüler ab 5. Klasse, Jugendliche, Erwachsene

7-Tage Inzidenzwert von Bayreuth bzw. Hof ist kleiner 50

Unterricht ist ohne Einschränkung möglich

An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind ist der Musikschulbesuch nicht erlaubt. Musikschulbesuch ist erst wieder erlaubt, wenn mindestens 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber aufgetreten ist.

7-Tage Inzidenzwert von Bayreuth bzw. Hof ist über 50

Besuch des Musikunterrichts erst nach einem negativen Covid-19-Test oder mit ärztlichem Attest erlaubt.

An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind ist der Musikschulbesuch nicht erlaubt. Musikschulbesuch ist erst wieder erlaubt, wenn mindestens 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber aufgetreten ist und zusätzlich ein negativer Covid- 19-Test oder ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

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